Wissenswertes für Käufer und angehende Vermieter
Sie besitzen ein Ferienhaus an der Nordsee, eine Finca auf Mallorca, eine Berghütte in Österreich oder planen, ein kleines Häuschen in einem Feriengebiet zu kaufen? Sie möchten Ihren Urlaubstraum an Feriengäste vermieten und als zusätzliche Einnahmequelle nutzen?
Hier entsteht ein Ratgeber mit nützlichen Tipps zum Kauf, zur Vermietung und zur Vermarktung.
Wie können Sie von einer Ferienimmobilie profitieren? Konzipieren Sie Ihre Kapitalanlage unter Ausnutzung der Steuergesetzgebung, prüfen Sie die Finanzierungsmöglichkeiten und planen Sie die Vermietung der Ferienimmobilie.
Der Markt für Ferienimmobilien ist interessant und bietet vor allem in den beliebtesten deutschen Reiseregionen an der Nord- und Ostsee sowie in den alpinen Gebieten enorme Möglichkeiten. Im Durchschnitt verbuchen Eigentümer ein Jahreseinnahmen von rund 14.000 Euro. Hinzu kommen noch durchschnittlich sieben Wochen, in der der Eigentümer und seine Familie dort den Urlaub verbringen. ( siehe auch Zahlen aus Marktstudien der Elsner Unternehmensberatung in Zusammenarbeit mit Homeaway und Engel & Völkers).
Punkte die Käufer einer Ferienimmobilie beachten sollten
Allgemeines:
Der Urlaub ist beendet aber die Erinnerungen an die unbeschwerten Tage bleiben, ebenso bleibt oft der Wunsch am Lieblings-Urlaubsort eine eigene Immobilie zu kaufen. Diesen Traum verwirklichen sich immer mehr Menschen,
die ihre Immobilie ein paar Wochen im Jahr auch selbst nutzen und ansonsten in der Regel vermieten. Wenn Sie ähnliche Pläne hegen, erfahren Sie hier, welche 4 Punkte Sie bei der Entscheidung beachten sollten.
1. Kühlen Kopf bewahren
Überstürzen Sie nichts. Analysieren Sie zuerst die Lage der Immobilie ohne die frischen Erinnerungen.
2. Clever finden
Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf die einfache und bequeme Recherche im Internet – denn diesen Komfort wissen auch andere zu schätzen, die etwas suchen.
3. Richtig finanzieren
Die Vermietung der Ferienimmobilie die laufenden Kosten decken.
4. An das Finanzamt denken
Wird die Wohnung nicht ausschließlich fremd vermietet, sondern auch selbst genutzt, erkennt das Finanzamt die steuerlichen Verluste nicht einfach an.